Mitteilung gemäß verpflichtlichtender Publizitätsmaßnahmen im Rahmen der Durchführung von ESF-finanzierten Fördermaßnahmen
Schülerinnen und Schüler der 9. Schulstufe und/oder Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen (inkl. Sonderformen) holen Lerndefizite in allgemeinbildenden und/oder fachtheoretischen Pflichtgegenständen, die im vergangenen Schuljahr durch die COVID-19-Pandemie entstanden sind, in Form eines zusätzlichen Stundenangebotes nach.
Diese Stunden werden als Förderunterricht abgehalten. Schülerinnen und Schüler können je nach Bedarf diese Stunden besuchen. Darüber hinaus kann auch eine Gruppenteilung in einem allgemeinbildenden und/oder fachtheoretischen Pflichtgegenstand angeboten werden. Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie finanziert.